1. Januar 2026
AGBs
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für unsere Zusammenarbeit. Klar, transparent und auf Augenhöhe.
I. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Lumenda und seinen Kunden im Zusammenhang mit den angebotenen Dienstleistungen. Durch die Beauftragung von Lumenda akzeptiert der Kunde diese AGBs und die der LD MEDIA GmbH.
II. Leistungen
Lumenda bietet professionelle digitale Dienstleistungen an, darunter Videomarketing. Die Art und der Umfang der Dienstleistungen werden in Absprache mit dem Kunden festgelegt und in einem separaten Vertrag oder Angebot detailliert beschrieben.
Die LD MEDIA GmbH erbringt unter der Marke Lumenda Dienstleistungen im Bereich Recruiting und Personalgewinnung. Zu den Leistungen zählen insbesondere:
• Ansprache von Kandidaten über digitale Kanäle
• Betrieb eines internen Kandidatenpools (Datenbank)
• Sichtung und Vorqualifizierung von Bewerbungen
• telefonische Vorqualifizierung, sofern im Angebot ausdrücklich vereinbart
• Vorstellung geeigneter Kandidatenprofile beim Auftraggeber
Ein konkreter Vermittlungs-, Einstellungs- oder Besetzungserfolg wird nicht geschuldet, sofern dieser nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
III. Kandidatenpool / Nutzungsrechte an Bewerberdaten
Die im Rahmen der Zusammenarbeit erhobenen Bewerber- und Kandidatenprofile verbleiben im Kandidatenpool der LD MEDIA GmbH.
Der Auftraggeber erwirbt weder Eigentum noch ausschließliche Nutzungsrechte an Bewerberdaten oder Kandidatenprofilen.
Der Auftraggeber erhält ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares und zweckgebundenes Nutzungsrecht zur Kontaktaufnahme mit Kandidaten zum Zweck der Besetzung der konkret vereinbarten Position(en).
Kandidatenfreigabe
Eine Weitergabe von Bewerber- oder Kandidatenprofilen an den Auftraggeber erfolgt ausschließlich nach ausdrücklicher Freigabe durch den jeweiligen Kandidaten. Ohne diese Freigabe findet keine Übermittlung personenbezogener Daten statt.
Weitergabe- und Umgehungsverbot
Die vom Auftragnehmer übermittelten Kandidateninformationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Besetzung der vertraglich vereinbarten Position genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte, eine Nutzung für andere Vakanzen oder eine Umgehung der Leistungen des Auftragnehmers ist unzulässig, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Garantie (sofern ausdrücklich vereinbart)
Sofern im Angebot ausdrücklich vereinbart, gilt eine Garantie auf mindestens 10 qualifizierte Bewerbungen innerhalb von 30 Tagen ab Kampagnenstart.
Als qualifiziert gelten Bewerbungen, die:
• die im Angebot definierten Mindestanforderungen erfüllen und
• bei denen eine Kontaktaufnahme möglich ist.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie ist die ordnungsgemäße Mitwirkung des Auftraggebers, insbesondere durch:
• zeitnahe Rückmeldungen
• vollständige und korrekte Stelleninformationen
• Einhaltung abgestimmter Prozesse
Werbebudgets, Anzeigen- oder Drittplattformkosten sind von einer Rückerstattung ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Förderfähigkeit (z. B. BAFA)
Hinweise zur Förderfähigkeit stellen keine Förder- oder Rechtsberatung dar. Eine tatsächliche Bewilligung durch Förderstellen (z. B. BAFA) wird nicht geschuldet und liegt außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers.
IV Vertragsgegenstand – Recruiting-Leistungen
(1) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich Recruiting, Personalmarketing und Mitarbeitergewinnung.
(2) Die Leistungen können insbesondere umfassen:
• Konzeption und Umsetzung von Recruiting-Kampagnen
• Erstellung und Ausspielung von Stellenanzeigen, Landingpages und Inhalten
• Vorqualifizierung von Bewerbungen
• Betrieb eines Kandidaten- und Marktdatenpools
• Analyse von Bewerber-, Markt- und Kampagnendaten
• Einsatz software- und KI-gestützter Systeme zur Optimierung von Recruiting-Prozessen
(3) Ein bestimmter wirtschaftlicher oder personeller Erfolg ist nur geschuldet, sofern dieser ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
V Verarbeitung von Bewerberdaten
(1) Im Rahmen der Leistungserbringung verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten von Bewerbern, insbesondere:
• Name und Kontaktdaten
• berufliche Qualifikationen und Lebenslaufdaten
• Gesprächsnotizen, Verfügbarkeiten und stellenbezogene Präferenzen
(2) Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich, soweit dies zur Durchführung von Recruiting- und Vermittlungsprozessen erforderlich ist.
VI Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit
(1) Bewerberdaten, die über eigene Kanäle des Anbieters (z. B. Website, Funnels, Formulare) erhoben werden, verarbeitet der Anbieter als eigenständig Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
(2) Ab dem Zeitpunkt der Weitergabe von Bewerberdaten an den Auftraggeber wird dieser eigenständig Verantwortlicher für die weitere Verarbeitung.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die erhaltenen Bewerberdaten ausschließlich zweckgebunden im Rahmen des Bewerbungsverfahrens und unter Einhaltung der DSGVO zu verarbeiten.
XII Kandidaten- und Marktdatenbank
(1) Der Anbieter ist berechtigt, eine interne Kandidaten-, Markt- und Kampagnendatenbank zu betreiben.
(2) In dieser Datenbank dürfen verarbeitet werden:
• anonymisierte oder pseudonymisierte Bewerber- und Marktdaten
• statistische und aggregierte Auswertungen
• Erkenntnisse zur Optimierung von Recruiting-Strategien
(3) Eine Weitergabe personenbezogener Bewerberdaten an andere Kunden oder Dritte erfolgt nicht ohne ausdrückliche Einwilligung des jeweiligen Bewerbers.
(4) Die Nutzung der Datenbank dient ausschließlich der Qualitäts-, Effizienz- und Leistungsverbesserung der Recruiting-Dienstleistungen des Anbieters.
XIII Einsatz KI-gestützter Systeme
(1) Der Anbieter ist berechtigt, software- und KI-gestützte Systeme zur Analyse, Strukturierung und Optimierung von Recruiting-Prozessen einzusetzen.
(2) Diese Systeme können insbesondere zur Vorqualifizierung, Priorisierung sowie zur Texterstellung und Datenanalyse verwendet werden.
(3) Eine ausschließlich automatisierte Entscheidungsfindung im Sinne von Art. 22 DSGVO findet nicht statt.
(4) Entscheidungen über die Vorstellung oder Weiterleitung von Bewerbern erfolgen stets unter menschlicher Kontrolle.
IX Speicherdauer und Löschung
(1) Bewerberdaten werden nur so lange gespeichert, wie dies für den Zweck der Personalgewinnung erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
(2) Nach Zweckwegfall werden personenbezogene Daten gelöscht oder – soweit zulässig – anonymisiert.
(3) Anonymisierte Daten dürfen weiterhin zu statistischen und strategischen Zwecken verwendet werden.
X. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise für die Videoproduktionsdienstleistungen von Lumenda werden im Vertrag oder Angebot festgelegt. Zahlungen erfolgen gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen. Bei Bedarf kann Lumenda eine Anzahlung vor Beginn der Produktion verlangen. Alle Zahlungen sind in Euro zu leisten.
XI. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle geistigen Eigentumsrechte an den erstellten Videos, einschließlich Urheberrechten, verbleiben bei Lumenda, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Lumenda gewährt dem Kunden ein nicht-exklusives, nicht übertragbares und zeitlich begrenztes Recht zur Nutzung der erstellten Dienstleistungen gemäß den vereinbarten Bedingungen. Lumenda ist berechtigt, die erstellten Inhalte zu eigenen Werbezwecken und zur Veröffentlichung zu nutzen.
XII. Haftungsausschluss
Lumenda haftet nicht für Schäden oder Verluste, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der entwickelten Dienstleistungen entstehen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Lumenda. Lumenda übernimmt keine Haftung für etwaige technische Störungen, Unterbrechungen oder Ausfälle von Drittanbietern, die sich auf die digitalen Dienstleistungen auswirken können.
XIII. Vertraulichkeit
Lumenda behandelt alle Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden ausgetauscht werden, vertraulich. Diese Informationen dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder für andere Zwecke als die Durchführung der Dienstleistung verwendet werden, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Genehmigung des Kunden oder eine gesetzliche Verpflichtung vor.
XIV. Verschiebung von Dienstleistungen
Die Absicht, eine durch Lumenda zu erbringende Dienstleistung zu verschieben, ist mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Leistungstermin schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Stornierung behält sich Lumenda das Recht vor, 50% des vereinbarten Auftragspreises in Rechnung zu stellen.
XV. Stornierung nach verbindlicher Zusage
Im Falle einer Auftragsstornierung nach vorheriger verbindlicher Zusage des Auftraggebers behält sich Lumenda das Recht vor, bereits im Vorfeld erbrachte Aufwendungen und Vorleistungen in Rechnung zu stellen. Ein Auftrag gilt als verbindlich zugesichert, wenn das entworfene Angebot vom Auftraggeber schriftlich akzeptiert wurde. In Ausnahmefällen kann Lumenda aus Kulanz auf die Berechnung von Gebühren verzichten.
XVI Abrechnung und Mindesthonorar
Die Vergütung der vom Auftragnehmer erbrachten Dienstleistungen erfolgt auf Basis von Tages- oder Halbtagesätzen. Ein voller Tagessatz umfasst bis zu 8 Arbeitsstunden, ein Halbtagesatz umfasst bis zu 4 Arbeitsstunden. Für jede angefangene Stunde, die über die vereinbarte Leistung hinausgeht, wird eine Pauschale von 350 € pro angefangene Stunde fällig.
XVII. Mindestabrechnung
Unabhängig von der tatsächlichen Arbeitsdauer wird pro Auftrag mindestens ein halber Tagessatz in Rechnung gestellt. Dies gilt auch dann, wenn der tatsächliche Arbeitsaufwand weniger als 4 Stunden beträgt. Im Halbtages- oder Tagessatz sind neben der reinen Arbeitszeit auch vorbereitende und nachbereitende Tätigkeiten sowie administrative Aufgaben enthalten. Abweichungen von diesen Abrechnungsmodalitäten bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
XVIII. Änderungen an der erbrachten Dienstleistung
Nach Fertigstellung der erbrachten Dienstleistung sind Änderungen einmal kostenlos. Für jede weitere Anpassung darüber hinaus fallen zusätzliche Kosten an.
XIX. Abschluss des Projekts und Rechnungsstellung
Das Projekt gilt als abgeschlossen, wenn der Kunde innerhalb von vier (4) Wochen nach Übergabe der finalen Projektversion keine Korrekturen oder Änderungswünsche geltend macht. Sollte der Kunde nach Ablauf dieser Frist keine Rückmeldung geben, wird das Projekt automatisch als abgeschlossen betrachtet, unabhängig davon, ob zu einem späteren Zeitpunkt eine Rückmeldung erfolgt. In diesem Fall wird die finale Rechnung ohne weitere Verzögerung versendet.
XX. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGBs unterliegen dem Recht des Landes, in dem die LD MEDIA GmbH ihren Sitz hat. Bei Streitigkeiten, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben, ist ausschließlich das zuständige Gericht am Sitz der LD MEDIA GmbH zuständig.